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 Dr. Hans-Jochen Vogel

 Altoberbürgermeister von München

»Es ist eine Entwicklung
möglich und erwünscht, aber
eine Entwicklung, die dem besonderen
Charakter dieses Stadions Rechnung
trägt.«

Was bedeutet der Welterbestatus für den Olympiapark?

Fragen und Antworten rund um das UNESCO-Welterbe hier zum nachlesen.


»Wir haben die Olympischen Bauten nicht in dem Sinne konserviert, dass sie unnahbar und unantastbar wurden. Das ganze Olympiagelände ist kein Museum, sondern es lebt.«
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Dr. Hans-Jochen Vogel

Altoberbürgermeister von München

  • UNESCO steht für „United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization". Sie ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Paris, Frankreich. Sie wurde nach dem 2. Weltkrieg gegründet und widmet sich insbesondere der Verankerung des Friedens im Geist der Menschen. Zu diesem Ziel fördert sie insbesondere die Internationale Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Kultur.

  • Wenn ein Ort den Welterbestatus erhält, dann wird die Verantwortung, diesen Ort zu schützen und zu erhalten, nicht mehr nur von dem Land, der Stadt etc., in dem / der sich der Ort befindet, getragen, sondern von der gesamten Völkergemeinschaft.

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    Im Laufe der Geschichte waren Orte, die einen besonderen Wert für die Menschheit haben, immer wieder Bedrohungen ausgesetzt. z.B. wären die Felsentempel von Abu Simbel durch die Errichtung des Assuan-Staudamm überflutet worden, wenn einer von der UNSECO ins Leben gerufen Hilfsaktion nicht gelungen wären, die Tempel an eine andere Stelle zu versetzen. Um Kultur- und Naturdenkmäler mit „außergewöhnlichem universellen Wert für die Völkergemeinschaft“ zu schutzen, gibt es seit 1972 die „UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“[DF(1] , die vom Welterbekomitee der UNESCO umgesetzt wird. Bisher sind 195 Staaten dieser Übereinkunft beigetreten – Deutschland ist seit 1976 dabei.

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    Als eines der weltweit erfolgreichsten Schutzkonzepte ermöglicht es die Konvention dem Welterbekomitee, Orten den Welterbestatus verleihen und sie damit unter den Schutz der Völkergemeinschaft zu stellen. Die Mitgliedsstaaten selbst sind jedoch dafür verantwortlich, diesen Schutz zu gewährleisten. So verpflichten sich Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnen, in erster Linie dazu, die im Staat selbst vorhandenen gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Natur-und Kulturdenkmälern anzuwenden, in Deutschland also insbesondere die jeweiligen Denkmalschutzgesetzte der Bundesländer. Doch nicht in allen Ländern gibt es solche Gesetze. Besonders wichtig ist der Welterbestatus also für Stätten, die in Ländern liegen, in denen es keinen Denkmalschutz gibt. Werden solche Orte Welterbe, muss das Land, in dem der Ort liegt, seinen Schutz garantieren und entsprechende Maßnahmen bei der UNOSCO vorlegen.

  • Die UNESCO selbst gibt keine eigenen bzw. zusätzlichen Schutzregelungen für Welterbestätten vor. Der Schutz des Olympiapark wird also wie bisher durch das Bayerische Denkmalschutzgesetz gewährleistet. Die (Nach)Nutzung des Olympiaparks in vielfältigster Form – für Veranstaltung, zum Sport, zur Naherholung, als Wohnort – ist Teil seines Markenkerns, der den Park unter anderem so einzigartig macht. Daher wird diese Nachnutzung des Ensembles auch als UNESCO-Welterbe weiterhin bestehen bleiben.

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    Der Welterbe-Status bedeutet also in erster Linie mehr mediale Aufmerksamkeit. Während sich die Stadt München ohnehin mit großem Einsatz um den Erhalt des Olympiaparks bemüht und hier immer wieder in Millionenhöhe investiert, kann der Welterbestus dazu führen, dass z.B. Sponsoren gefunden werden, um weitere Elemente des Olympiaparks in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten oder wiederzubeleben.

  • Alle Staaten, die der „UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ beitreten, sind dazu aufgerufen, auf ihrem Territorium liegende Orte von außergewöhnlichem universellem Wert für eine Ernennung zum Weltkultur- oder Naturerbe vorzuschlagen.

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    Die Initiative muss dabei aus dem entsprechenden Mitgliedstaat selbst kommen. Möchte eine Stadt oder ein (Bundes)Land, dass ein Ort auf ihrem / seinem Gebiet Welterbe wird, werden zunächst Bewerbungsunterlagen zusammengestellt. Diese werden dann durch den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und die Internationale Union zum Erhalt der Natur und ihrer Ressourcen (IUCN) eine Einschätzung eingeholt. Diese Experten geben anschließend Empfehlungen an die Kandidaten und an das Welterbekomitee.

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    Nach einer erfolgreichen Begutachtung durch die Experten ist der nächste Schritt die Aufnahme in die Vorschlagsliste (Tentativliste) des jeweiligen Staates. In Deutschland ist die Kultusministerkonferenz dafür verantwortlich, die Vorschläge der Bundesländer zu Orten, die UNESCO-Welterbe werden sollen, zu koordinieren und die Tentativliste zu erstellen. (siehe Welterbe). Weil in Deutschland die Kulturhoheit bei den Bundesländern liegt, erfolgt davor meist noch ein Zwischenschritt, in dem der antragstellende Ort und das jeweilige für den Denkmalschutz zuständige Ressort des Bundeslandes den Antrag vorbereiten bzw. bearbeiten.

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    Einmal im Jahr tritt das Welterbekomitee dann zusammen und entscheidet, welche der Vorschläge den Welterbestatus erhalten. Die Saaten, in denen diese Orte liegen, erhalten dann wiederum den Auftrag, ihren langfristigen Erhalt sicherzustellen.

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    Pro Jahr und Land kann nur ein Ort den Welterbestatus erhalten. Da vor dem Olympiapark noch zahlreiche weitere Orte auf der deutschen Tentativliste aufgeführt sind, werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die UNESCO über die Bewerbung des Olympiaparks entscheidet noch einige Jahre vergehen. In dieser Zeit wird ein Managementplan erarbeitet, der Grundlage der Bewerbung sein wird.

  • Die Welterbekommission vergibt den Welterbestatus nach insgesamt 10 festen Kriterien, wobei insbesondere die Einzigartigkeit, die historische Echtheit, der Erhaltungszustand und die Überlegungen für die Zukunft der Stätte im Rahmen des Managementplans eine große Rolle spielen.

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    Das Welterbekomitee ist der Vielfalt des kulturellen Erbes aller Menschen verpflichtet und legt daher Wert auf eine repräsentative und ausgewogene Liste an Welterbestätten. Weltweit gibt es derzeit über 1.200 Welterbestätten, über 50 davon liegen in Deutschland.

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1972 begann die Geschichte – 
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